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Der Schulleiter (SL) ist letzten Endes für "alles" verantwortlich.
Er ist zuständig für:
- Außenvertretung der Schule
- Beratung des pädagogischen Personals
- Entscheidung über die Unterrichtsverteilung, Klassen- und Kursbildung
- Erstellung von Leistungsberichten für Lehrer (L) und Lehrerinnen (L') zur Vorbereitung der dienstlichen Beurteilung durch die Schulaufsicht,
- dienstlichen Beurteilungen für L und L',
- Endgutachten für Lehramtsanwärter und -anwärterinnen
- allgemeine organisatorische und pädagogische Koordination ("Schulprogramm")
- rechtliche und inhaltliche Kontrolle aller Beschlüsse und ihrer Durchführung
- Zeichnung von Abschluss-, Überweisungs- und Abgangszeugnissen
- Vorbereitung und Durchführung von Ordnungsmaßnahmen
- Genehmigung von Schulwanderungen sowie -fahrten und anderen Schulveranstaltungen
- Beurlaubungen von L und L' sowie Genehmigung von Sonderurlaub bis zu 5 Tagen im Kalenderjahr
- Beurlaubungen von Schülern und Schülerinnen
- Entscheidung über die Aufnahme von Schülern und Schülerinnen
- Planung der Verwendung der Haushaltsmittel
- die Sekretariatskräfte



